Verantwortung über das eigene Unternehmen hinaus: Partner und Lieferanten
FES-Werte und Grundsätze gelten nicht nur für uns selbst – wer mit FES zusammenarbeitet, sollte ihnen ebenfalls gerecht werden.
Ganz gleich, ob es um Lieferanten, Dienstleister oder andere Partner geht – bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen gelten FES-Kriterien, die über die üblichen Qualitätsrichtlinien hinausgehen. Fairness, Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen hierbei eine wichtige Rolle. Der FES-Einkauf ist an der Beschaffung nachhaltiger Erzeugnisse besonders beteiligt. Durch Rahmenverträge und Verpflichtungserklärungen wird sichergestellt, dass die Lieferanten gesetzliche Anforderungen einhalten, etwa das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Auch auf die Einhaltung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII) und der Regelungen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wird geachtet. Insbesondere bei der Vergabe von Bauaufträgen sind Umweltaspekte vertraglich festgelegt.
Als Entsorgungsfachbetrieb verpflichtet sich FES darüber hinaus, nur zertifizierte Unternehmen als Subunternehmer einzusetzen. Das gilt für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten wie Transport, Verwertung und den Handel mit Abfällen. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden. Nur wenn alle Partner mit FES gemeinsame Werte verfolgen und auf sozial- und umweltverträgliches Handeln achten, entstehen Dienstleistungen, die konsequent nachhaltig sind. Etwa die Hälfte der rund 4.500 Unternehmen im FES-Lieferantennetzwerk ist in der Region angesiedelt – so bleiben die Wege kurz und Rhein-Main wird zusätzlich gestärkt.