Von Sicherheit bis Umweltschutz: die Einhaltung von Gesetzen

Als Entsorgungsunternehmen und Betreiber von Anlagen sieht sich FES einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen gegenüber. Sie korrekt und transparent zu erfüllen, ist für das Unternehmen selbstverständlich. Dazu gehört auch ein umsichtiges und schnelles Schadensmanagement und der lebendige Austausch in Fachverbänden.

Ob Abfallrecht, Arbeitssicherheit, Anlagentechnik, Umwelt- oder Datenschutz – ein detaillierter rechtlicher Rahmen steckt die verschiedenen Aspekte der Arbeit von FES ab. Die Mitarbeiter sind immer über die aktuellen Vorgaben informiert, strukturelle Maßnahmen sorgen für die strenge Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Eine Vorgehensweise, die funktioniert: Im Berichtszeitraum gab es keinerlei maßgebliche Verstöße. So dokumentiert es auch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde. Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren gab es lediglich im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

Regelmäßige Begehungen der Anlagen stellen vor allem die betriebliche Umsetzung der Auflagen zum Schutz der Umwelt und der Mitarbeiter in den Fokus. Zwei bis drei solcher Behördenkontrolltermine finden jährlich statt, sie werden durch zusätzliche Anlagenprüfungen im Rahmen der jährlichen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ergänzt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht vor, dass nahezu jede Änderung der Anlagentechnik oder des Anlagenbetriebs einer Anzeige oder Genehmigung bedarf. FES betreibt einige Anlagen, die für das Gesetz relevant sind, entsprechend sorgfältig werden hier die Vorgaben erfüllt.

Unfallmanagement bei erschwerten Bedingungen

Die zunehmende Verkehrsdichte in der Stadt sowie die stark zugeparkten Straßen führen zu steigenden Kfz-Schäden in der FES-Gruppe. Die FES-Tochter FFR, die für mobile Verkehrssicherung z.B. an Baustellen zuständig ist, sieht sich zunehmend mit einem weiteren Phänomen konfrontiert: Sturmschäden, etwa durch umfallende mobile Verkehrsschilder bei Extremwetterlagen, nehmen ebenfalls zu und belasten die Betriebshaftpflichtversicherung. Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen steuern hier entgegen. Erfreulich jedoch: Winterdienstschäden, bei denen Personen bzw. Bürger und Bürgerinnen aufgrund von Glätte ausrutschen, nehmen ab. Die meisten Haftpflichtschäden entstehen beim Transport von Mülltonnen und -behältern vom und zum Standplatz.

So sicher wie die Anlagen: alle Daten

Datenschutz ist FES sehr wichtig. Die Datensicherheit wird von einer externen Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit einem ebenfalls externen IT-Sicherheitsbeauftragten gewährleistet. Alle Mitarbeiter unterschreiben in Ergänzung zu ihrem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus gibt es für besonders sensible Bereiche wie Personal, IT oder Aktenvernichtung besondere Verpflichtungserklärungen.

Mitwirkung mit Verantwortung

Die Unternehmen der FES-Gruppe pflegen ihre Pflichtmitgliedschaften wie z. B. in der Industrie- und Handelskammer und der hessischen Unfallkasse, sind aber auch in Fachverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE) und der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (EdDE) freiwillig engagiert. Spenden an politische Parteien und an diesen nahestehende Einrichtungen gab es im Berichtszeitraum nicht.


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