Konsequent und klar: das Wertemanagement

Werte sind für FES nicht verhandelbar. Entsprechend eindeutig werden Wertvorstellungen im Unternehmen kommuniziert und gelebt.

Bei FES legen klare Richtlinien und Organisationsanweisungen fest, welche Werte im Unternehmen zählen. Neue Beschäftigte werden in der Einarbeitungsphase von den Vorgesetzten in den Wertvorstellungen des Unternehmens unterwiesen. Mitarbeiter mit PC-Zugang werden über ein E-Learning-Modul nachgeschult. Für alle anderen Mitarbeiter wird das Thema in die jährlichen Unterweisungen integriert.
Aus der Schulung geht klar hervor, welches Verhalten von Mitarbeitern erwartet wird, z. B. im Umgang mit Geschäftspartnern. Für nicht gesetzeskonformes Agieren gibt es daher keinerlei Raum. Im Fall von Zuwiderhandlungen muss jeder Mitarbeiter mit arbeits-, straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen rechnen.


Ein langes Wort für gründliche Arbeit: die Wertemanagementkommission

Eine regelmäßig tagende Wertemanagementkommission aus Vertretern der Bereiche Personal, Recht und Interne Revision sowie des Betriebsrats überwacht die Einhaltung der Vorgaben. Sie wird von einem externen Vertrauensanwalt unterstützt. Für die Arbeit der Wertemanagementkommission werden gesetzliche Grundlagen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) sowie eigene Regelungen wie die Verhaltensgrundsätze der FES-Gruppe, die FES-Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung und die Revisionsordnung der FES-Gruppe herangezogen. Ergänzt wird dies durch den Magistratsbericht B 261 „Korruption in der Stadtverwaltung wirksam bekämpfen“, den Gesellschafterbeschluss von 2003 „Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ sowie den Leitfaden „Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ für Führungskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main.


Externe Unterstützung erwünscht

Ein Vertrauensanwalt steht allen Mitarbeitern und Führungskräften der FES-Gruppe und allen Geschäftspartnern bei einem Verdacht auf Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Er schützt auf Wunsch die Identität der Hinweisgeber. Er entscheidet auch, ob und in welcher Weise die offenbarten Sachverhalte den zuständigen Stellen der FES-Unternehmensgruppe und im Weiteren gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden.

2016 gab es 11 Verdachtsfälle auf private Vorteilnahme, denen nachgegangen wurde. Dabei handelte es sich etwa um Entwendung von Firmeneigentum, Müllberaubung oder aktive Einforderung von „Weihnachtsgeld“ beim Kunden.

  • 4 Fälle erwiesen sich als nicht begründet und hatten keine weiteren Konsequenzen.
  • In einem Fall wurde eine Ermahnung ausgesprochen.
  • 5 nachgewiesene Sachverhalte führten zu schriftlichen Abmahnungen.
  • In einem Fall führte das Fehlverhalten des Beschäftigten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2017 gab es ebenfalls 11 Verdachtsfälle mit ähnlichen Vorwürfen.

  • In 7 Fällen wurden gegenüber den betroffenen Beschäftigten Abmahnungen ausgesprochen.
  • In allen andern Fällen haben sich die Vorwürfe nicht bestätigt.

Verantwortung in der Gemeinschaft

Die Unternehmen der FES-Gruppe werden von der Geschäftsleitung als eine Gemeinschaft verstanden. So pflegen sie ihre Pflichtmitgliedschaften wie z. B. in der Industrie- und Handelskammer und der hessischen Unfallkasse, sind aber auch in Fachverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE) und der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (EdDE) engagiert.


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