Es ist eine wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe, Menschen mit Behinderungen und/oder Leistungseinschränkungen zu beschäftigen. Das gilt nicht nur für die Einstellung neuer Mitarbeiter. Immer wieder kommt es vor, dass langjährige Kolleginnen und Kollegen nicht mehr voll leistungsfähig sind. Das Ziel des Unternehmens ist es, diesen Menschen einen alternativen Arbeitsplatz anzubieten, der zu ihrer persönlichen Gesundheitssituation passt. Durch die demografische Entwicklung werden solche Fälle immer häufiger eine Herausforderung für FES.
Verbindliche Regelungen, von denen alle profitieren
Hier zeigt sich, wie wichtig proaktives Demografiemanagement ist. FES ging das Thema an: Eine Betriebsvereinbarung gibt Sicherheit für beide Seiten. Sie definiert verbindliche Regelungen für Präventivmaßnahmen – die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein hohes Gut. Die Vereinbarung regelt außerdem eine leistungsgerechte und trotzdem effektive Beschäftigung von gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern. Auch eine angepasste Vergütung wurde dabei vereinbart. Der Vorteil: Eine Änderungskündigung ist nicht nötig. Von dieser Verbindlichkeit profitieren am Ende sowohl FES als auch die Mitarbeiter.
2016 konnten insgesamt 12 Beschäftigte, 2017 9 Beschäftigte nach erfolgreichem Probearbeiten auf adäquate Arbeitsplätze wechseln.
Fluktuationsrate der FES-Gruppe * (in Prozent)
2015 | 2016 | 2017 | |
---|---|---|---|
FES | 6,9 | 5,8 | 7,1 |
FAS | 21,9 | 16,3 | 30,6 |
FFR | 26,6 | 33,8 | 26,7 |
RMB | 25,0 | 7,7 | 15,9 |
TRAPP Handel | 5,0 | 33,3 | 0,0 |
MHKW | 0,0 | 4,4 | 19,0 |
Gesamt | 10,9 | 10,6 | 12,1 |
* Berechnung nach BDA-Formel: Anzahl der Abgänge mal 100 geteilt durch die Zahl des durchschnittlichen Personalbestands