Wenn Anforderungen komplex werden: die Gewerbeabfallberatung

Im August 2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) inkraft. FES unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung.

Die neue Gewerbeabfallverordnung hat ein großes Ziel: Durch eine optimierte Trennung der Abfallstoffe soll die Recyclingquote erhöht werden. „Getrenntsammelquote“ und „Sortierpflicht“ sind die beiden Schlüsselbegriffe, um die sich seit August 2017 alles dreht, wenn es um gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle geht.

Doch wie so oft bei solchen Vorschriften sind die Anforderungen nicht immer klar und eindeutig. Welche Ausnahmen gibt es? Welche Nachweise und Dokumentationspflichten müssen erbracht und erfüllt werden? Darüber hinaus stellt sich für Betriebe die Frage, wie sie die Abfallsammlung möglichst effizient regeln können.

Im Rahmen der Gewerbeabfallberatung analysieren und optimieren Experten der FES die bestehenden Erfassungsprozesse und stellen geeignete Sammelbehälter bereit. Auf Wunsch erstellt FES darüber hinaus eine Abfallbilanz inklusive der Getrenntsammelquote. Um den gestiegenen Anforderungen durch die GewAbfV gerecht zu werden, steht FES den Kunden seit 2017 auch bei den Dokumentationspflichten zur Seite.

Damit hat FES zeitnah auf eine Gesetzesänderung reagiert und bietet einen noch umfassenderen, innovativen und bedarfsorientierten Service.


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