Fair und partnerschaftlich: die Leistungsentgelte
Eine angemessene Entlohnung ist für FES selbstverständlich. Zahlreiche Vereinbarungen sorgen darüber hinaus für gute Arbeitsbedingungen.
Eines gleich vorweg: In der FES-Gruppe ist sichergestellt, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden. Das ist auch hierzulande noch nicht so selbstverständlich, wie es sein müsste.
Alle Mitarbeiter der FES sind in Deutschland beschäftigt und profitieren deshalb von den hierzulande gültigen Vorsorgepflichten und Sozialgesetzen. Mit Ausnahme der FFR gelten für alle Unternehmen Tarifverträge. Die FES GmbH unterliegt aufgrund der Gründung aus dem Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Frankfurt heraus – mit einigen Sonderregelungen – dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Entgeltstrukturen liegen dabei teilweise über denen der Branche.
In den Bereichen Tonnenabfuhr, Sperrmüllsammlung und Straßenreinigung werden die Mitarbeiter zudem nach festgelegten Leistungsmerkmalen abhängig von den jeweiligen Gewerken entlohnt. Bei der FFR werden im gewerblichen Bereich individuell qualifikationsbezogene Entgelte vereinbart, die über dem gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn liegen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt zwischen 39 und 42 Stunden, bei der FFR wird sie auftragsbezogen einzelvertraglich vereinbart.
Geregeltes Miteinander: die Vereinbarungen
Vereinbarungen sind ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Durch die Betriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterschiedliche Modelle geregelt, mit denen die Wünsche der Mitarbeiter genauso wie betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus werden mit dem Sozialpartner aktuell neue Regelungen entwickelt. Denn die Unternehmensgruppe wächst. Tochtergesellschaften der FES GmbH haben inzwischen die Personalzahlen mittelständischer Unternehmen erreicht. So müssen Arbeits- und Sozialbedingungen der Beschäftigten neu geordnet werden. Hier sind insbesondere Themen wie Entlohnungsstruktur, Arbeitszeitflexibilisierung und Bonussysteme Bestandteil der geplanten Vereinbarungen. Das Ziel ist es, sowohl die Wettbewerbssituation als auch die Belange der Belegschaft angemessen zu berücksichtigen. Und damit beste Arbeitsbedingungen in einem erfolgreichen Unternehmen zu sichern.