Konstruktive Zusammenarbeit: die Mitarbeitervertretungen
Interessenvertretungen der Mitarbeiter gehören zur Unternehmenskultur von FES. Respekt und Offenheit bringen hier die besten Ergebnisse – für beide Seiten.
FES respektiert ausdrücklich das Recht der Mitarbeiter, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Interessenvertretungen zu bilden. Schätzungsweise ein Drittel der Mitarbeiter ist Mitglied einer Gewerkschaft. Der Betriebsrat der FES GmbH ist für die gesamte Unternehmensgruppe tätig und besteht aus 5 freigestellten und 12 nicht freigestellten Mitgliedern. Sie werden von 58 gewerkschaftlich organisierten Vertrauensleuten unterstützt. Darüber hinaus haben 6 Betriebsratsmitglieder und 2 Gewerkschaftsvertreter einen Sitz im FES-Aufsichtsrat.
Ein Miteinander bei allen wichtigen Themen
Eine konstruktive und offene Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist seit Langem in der Unternehmenskultur von FES verankert. Die betriebliche Mitbestimmung erfolgt z. B. bei:
- Einstellungen
- Versetzungen
- Ein- und Umgruppierungen
- Kündigungen
- Betriebs- und Rahmenvereinbarungen
- Leiharbeit
- Altersteilzeit
- Weiteren Themen wie Arbeitsbelastung und Mehrarbeit
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen führt der Betriebsrat der FES Wahlen zu den Jugend-, Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen durch. Er bietet den Mitarbeitern viele Möglichkeiten der Beratung, z. B. durch Beauftragte für Gleichstellung und Suchtfragen sowie einen Rentenberater. So trägt er gemeinsam mit den Angeboten des Unternehmens zum Dialog und zur Hilfestellung in vielen persönlichen Fragen bei.
Sozial orientiert – auch im wachsenden Unternehmen
Die Unternehmensgruppe wächst. Tochtergesellschaften der FES GmbH haben inzwischen die Personalzahlen mittelständischer Unternehmen erreicht. Gemeinsam mit dem Sozialpartner werden aktuell Regelungen entwickelt, die die Arbeits- und Sozialbedingungen der Beschäftigten neu ordnen. Hier sind insbesondere Themen wie Entlohnungsstruktur, Arbeitszeitflexibilisierung und Bonussysteme Bestandteil der geplanten Vereinbarungen. So können sowohl die Wettbewerbssituation als auch die Belange der Belegschaft angemessen berücksichtigt werden.